Gebühren und Bezahlung
Alle Preise entsprechen der Gebührenordnung für Tierärzte (GOT), einer bundeseinheitlichen Rechtsverordnung.
Pauschalpreise für bestimmte Behandlungen können nicht angegeben werden, doch die Gebühr für die einzelnen Behandlungsschritte ist anhand der GOT nachvollziehbar.
Wozu gibt es überhaupt eine Gebührenordnung?
Die gesetzliche Gebührenordnung sorgt für Transparenz und schützt den Tierhalter vor Übervorteilung. Ein Wettbewerb zwischen den Tierärzten soll vorwiegend über die Leistung und weniger über den Preis stattfinden. Eine angemessene gesetzliche Vergütung stellt sicher, dass Tierärzte dem Qualitätsanspruch der Tierhalter, z. B. durch Fortbildung und Investitionen, nachkommen können und sichert die wirtschaftliche Grundlage für den ordnungsgemäßen Betrieb einer tierärztlichen Praxis und für tierärztliche Leistungen in der erforderlichen Sorgfalt. Ein hohes Qualitätsniveau der tierärztlichen Leistung dient dem Tierschutz. In landwirtschaftlichen Betrieben dient es außerdem dem Verbraucherschutz durch gesunde und rückstandsfreie Tiere.
§ 4 der GOT schreibt vor, dass eine Unterschreitung der einfachen Gebührensätze grundsätzlich nicht zulässig ist.
Sie erhalten von uns eine Rechnung, in der alle Kosten (Behandlung, Medikamente etc.) genau aufgeschlüsselt sind.
Die von uns erbrachten Leistungen werden direkt nach der Behandlung abgerechnet.
Sie haben bei uns die Möglichkeit, bar oder ab einem Wert von 20,00€ mit EC-Karte (mit Pin) zu bezahlen.